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Die PPL-Theorieprüfung nach EASA

Stand: Quellen geprüft am 3. November 2026

Kurz gesagt

Du legst neun Fächer bei der Behörde deines Landes ab, jedes Fach mit mindestens 75 Prozent. Alle Fächer müssen innerhalb von 18 Monaten bestanden sein, gerechnet ab dem Ende des Monats deines ersten Versuchs. Je Fach hast du vier Versuche, danach gilt das Ergebnis 24 Monate für die Erteilung der Lizenz.

Wer prüft

Die Theorieprüfung nimmt die Luftfahrtbehörde ab, nicht die Flugschule. Alle Prüfungen für eine Lizenz legst du bei derselben Behörde eines Mitgliedstaats ab. Antreten darfst du erst, wenn deine Flugschule (DTO oder ATO) dich empfiehlt, nachdem du die Theorieausbildung zufriedenstellend abgeschlossen hast. Diese Empfehlung gilt 12 Monate. Legst du in dieser Zeit kein Prüfungsfach ab, entscheidet die Flugschule, ob du weitere Ausbildung brauchst.

Die neun Fächer

Part-FCL nennt für PPL und LAPL dieselben Fächer. Fünf sind für alle Luftfahrzeugkategorien gleich, vier hängen von der Kategorie ab:

Gemeinsame FächerFächer je Kategorie
LuftrechtGrundlagen des Fliegens
Menschliches LeistungsvermögenBetriebliche Verfahren
MeteorologieFlugleistung und Flugplanung
KommunikationAllgemeine Luftfahrzeugkunde
Navigation

Die Inhalte beschreibt der EASA-Lehrplan in AMC1 FCL.210; FCL.215. Er gilt auch für die LAPL.

Bestehen, Fristen, Versuche

RegelWortlaut der Verordnung (sinngemäß)
Bestehenmindestens 75 Prozent der Punkte je Fach, ohne Minuspunkte
Fristalle Fächer innerhalb von 18 Monaten, gerechnet ab dem Ende des Kalendermonats des ersten Versuchs
Versuchehöchstens vier je Fach
Danachnach vier erfolglosen Versuchen oder nach Ablauf der Frist: alle Fächer neu, vorher weitere Ausbildung an einer Flugschule
Gültigkeit24 Monate für die Erteilung von LAPL oder PPL, gerechnet ab dem Tag, an dem du die Theorie abgeschlossen hast

Wie viele Fragen

Für die PPL empfiehlt EASA insgesamt 120 Multiple-Choice-Fragen über alle Fächer (AMC1 FCL.215; FCL.235). Die Länder setzen das unterschiedlich um. Die norddeutschen Luftfahrtbehörden nennen 132 Fragen in 284 Minuten (Stand 05/2021), die Schweiz 124 Fragen. Die Zahlen je Fach stehen auf den Länderseiten.

Welche Fragen genau gestellt werden, entscheidet die Behörde. Eine EU-weit vorgeschriebene Fragenbank gibt es für die PPL nicht: Die Pflicht zur EASA-Fragenbank (ECQB) gilt nur für ATPL, MPL, CPL und Instrumentenflugberechtigungen (ARA.FCL.300). Welche Behörde welche Fragenbank nutzt, zeigt die Übersicht zur Fragenbank je Land.

Was du mitnehmen darfst

EASA nennt als Hilfsmittel einen wissenschaftlichen, nicht programmierbaren Taschenrechner ohne alphanumerische Anzeige und ohne Luftfahrtfunktionen, einen mechanischen Navigationsrechner, Winkelmesser, Zirkel und Lineal. Ein Übersetzungswörterbuch darf die Behörde zulassen. Die Länder regeln das im Detail selbst, zum Teil strenger: Österreich stellt in Wien seit 01.10.2026 einen einheitlichen Taschenrechner. Prüfe vor dem Termin die Vorgaben deiner Behörde.

Prüfungssprache

Die Behörde teilt mit, in welchen Sprachen sie prüft. In Deutschland und Österreich kannst du zwischen Deutsch und Englisch wählen, in der Schweiz zwischen Deutsch, Französisch und Italienisch, für die PPL(A) und PPL(H) auch Englisch.

Quellen

  1. 1. Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Anhang I (Part-FCL), konsolidierte Fassung vom 30.04.2026 (EUR-Lex, FCL.025, FCL.120, FCL.215, abgerufen am 3. November 2026)
  2. 2. Easy Access Rules for Aircrew (Regulation (EU) No 1178/2011), Revision Oktober 2026 (EASA, AMC1 FCL.215; FCL.235, ARA.FCL.300, AMC1 ARA.FCL.300, abgerufen am 3. November 2026)

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