Passagiere mitnehmen: 3 Landungen in 90 Tagen
Stand: Quellen geprüft am 3. November 2026
Kurz gesagt
Als PIC oder Co-Pilot darfst du Passagiere nur mitnehmen, wenn du in den 90 Tagen davor mindestens 3 Starts, Anflüge und Landungen als Pilot Flying geflogen hast, im selben Muster oder in derselben Klasse oder in einem passenden Full Flight Simulator. Als PIC bei Nacht brauchst du in diesen 90 Tagen zusätzlich mindestens 1 Start, Anflug und Landung bei Nacht, es sei denn, du hast eine Instrumentenflugberechtigung (IR). Quelle: Part-FCL, FCL.060(b).
Mit gültiger Lizenz und gültiger Berechtigung darfst du noch nicht automatisch Passagiere mitnehmen. Dafür verlangt Part-FCL zusätzlich frische Flugerfahrung aus den letzten 90 Tagen (FCL.060, „Recent experience“). Part-FCL regelt, wie Pilotenlizenzen erteilt werden und unter welchen Bedingungen sie gelten und genutzt werden.
Die Regel in Kürze
Ein Pilot darf kein Luftfahrzeug im gewerblichen Luftverkehr oder zur Beförderung von Passagieren betreiben, wenn er die folgende Erfahrung nicht hat.
| Situation | Das brauchst du in den 90 Tagen vor dem Flug |
|---|---|
| Passagiere mitnehmen, als PIC oder Co-Pilot | Mindestens 3 Starts, Anflüge und Landungen als Pilot Flying, in einem Luftfahrzeug desselben Musters oder derselben Klasse oder in einem Full Flight Simulator (FFS), der dieses Muster oder diese Klasse darstellt |
| Passagiere mitnehmen, als PIC bei Nacht | Zusätzlich mindestens 1 Start, Anflug und Landung bei Nacht, ebenfalls als Pilot Flying, oder eine Instrumentenflugberechtigung (IR) |
Die Begriffe
PIC und Co-Pilot
PIC steht für Pilot in Command: der Pilot, der als verantwortlicher Pilot bestimmt ist und für die sichere Durchführung des Fluges zuständig ist. Ein Co-Pilot ist ein Pilot, der nicht als PIC fliegt, in einem Luftfahrzeug, für das mehr als ein Pilot erforderlich ist.
Pilot Flying
Gezählt werden nur Landungen, die du selbst als Pilot Flying geflogen hast, also als der Pilot, der das Luftfahrzeug fliegt. Das EASA-Muster für das Flugbuch sieht dafür eine Angabe vor: die Zahl der Landungen als Pilot Flying, getrennt nach Tag und Nacht.
Muster und Klasse
Die drei Landungen müssen im selben Muster oder in derselben Klasse stattfinden. Ein SEP-Flugzeug ist nach der Verordnung ein einmotoriges Flugzeug für einen Piloten, für das keine Musterberechtigung erforderlich ist. Ein TMG (Touring Motor Glider) ist eine eigene Klasse motorisierter Segelflugzeuge. Part-FCL nennt SEP (Land) und TMG als zwei getrennte Klassenberechtigungen. Landungen in einer anderen Klasse erfüllen die Bedingung deshalb nicht.
Hast du Rechte für mehrere Flugzeugmuster mit ähnlichen Flug- und Bedieneigenschaften, dürfen die drei Landungen so verteilt werden, wie es die Betriebseignungsdaten (OSD) festlegen.
Full Flight Simulator
Ein FFS ist nach Part-FCL ein Nachbau des Cockpits eines bestimmten Flugzeugmusters in Originalgröße, mit Sichtsystem und Bewegungssystem. Die Regel nennt ihn ausdrücklich neben dem Flugzeug.
Die 90 Tage
Maßgeblich sind die 90 Tage vor dem Flug, mit dem du Passagiere mitnehmen willst. Ältere Landungen zählen nicht mehr.
Nacht
Als Nacht gilt nach Part-FCL der Zeitraum zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung, oder ein anderer Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, den die zuständige Behörde festlegt. SERA erklärt die bürgerliche Dämmerung: Sie endet abends, wenn der Mittelpunkt der Sonnenscheibe 6 Grad unter dem Horizont steht, und beginnt morgens, wenn er wieder 6 Grad unter dem Horizont steht.
Was die Regel nicht ersetzt
Quellen
- 1. Commission Regulation (EU) No 1178/2011 (Aircrew), consolidated version of 30.04.2026 (EUR-Lex, Artikel 2 Nr. 8c; Anhang I (Part-FCL): FCL.010, FCL.060(b), FCL.700(a), FCL.740(a), FCL.810(a), abgerufen am 3. November 2026)
- 2. Easy Access Rules for Aircrew (Regulation (EU) No 1178/2011), Revision October 2026 (EASA, AMC1 FCL.050, Muster-Flugbuch, Notes on recording of flight time, abgerufen am 3. November 2026)
- 3. Commission Implementing Regulation (EU) No 923/2012 (SERA), consolidated version of 01.05.2025 (EUR-Lex, Artikel 2 Nr. 97 (night), abgerufen am 3. November 2026)
