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Nachtflugberechtigung: die Zahlen nach FCL.810

Stand: Quellen geprüft am 3. November 2026

Kurz gesagt

Um die Rechte der PPL(A) bei Nacht nach Sichtflugregeln auszuüben, schließt du einen Kurs bei einer DTO oder ATO ab, innerhalb von bis zu 6 Monaten. Er umfasst Theorieunterricht und mindestens 5 Stunden Flugzeit bei Nacht, davon mindestens 3 Stunden mit Fluglehrer, darin mindestens 1 Stunde Überlandnavigation mit einem Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) mit Lehrer. Dazu gehören 5 Alleinstarts und 5 Alleinlandungen bis zum Stillstand (Part-FCL, FCL.810(a)).

Die Nachtflugberechtigung (englisch night rating) brauchst du, um die Rechte deiner PPL(A) auch bei Nacht nach Sichtflugregeln (VFR) auszuüben. Sie wird als Eintrag in deine Lizenz übernommen. Den Kurs bietet eine ATO (Approved Training Organisation, auf Grundlage einer Genehmigung) oder eine DTO (Declared Training Organisation, auf Grundlage einer Erklärung) an.

Die Zahlen nach FCL.810(a)

BausteinAnforderung
Kursbei einer DTO oder ATO, abgeschlossen innerhalb von bis zu 6 Monaten
TheorieTheorieunterricht
Flugzeit bei Nachtmindestens 5 Stunden in der passenden Luftfahrzeugkategorie
davon mit Fluglehrermindestens 3 Stunden
Überlandnavigationmindestens 1 Stunde, mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) mit Fluglehrer
Alleinflug5 Starts und 5 Landungen bis zum Stillstand

Wann ist es Nacht?

Nacht ist nach SERA die Zeit zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet abends, wenn der Mittelpunkt der Sonnenscheibe 6 Grad unter dem Horizont steht, und beginnt morgens, wenn er wieder 6 Grad darunter steht. Part-FCL lässt zu, dass die zuständige Behörde einen anderen Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang festlegt.

Was im Kurs dran ist

Den Kursinhalt beschreibt die EASA in AMC1 FCL.810(a). AMC (acceptable means of compliance) sind unverbindliche Standards der EASA, die zeigen, wie sich die Vorschriften erfüllen lassen. Der Kurs sollte also diese Inhalte abdecken.

Die Theorie sollte unter anderem behandeln: Nacht-VMC-Mindestwerte, Regeln zur Luftraumkontrolle bei Nacht, Befeuerung von Flugplatz, Piste und Hindernissen, Positionslichter und Kollisionsverhütung, Physiologie des Nachtsehens, Desorientierung, Wetterverschlechterung bei Nacht, Instrumente und Cockpitbeleuchtung, Navigation, Sicherheitshöhe und Vereisung. VMC (visual meteorological conditions) sind Wetterbedingungen, die durch Sicht, Wolkenabstand und Wolkenuntergrenze beschrieben werden und mindestens so gut sind wie die festgelegten Mindestwerte.

Der Flugteil sollte diesem Lehrplan folgen. Aufgaben mit Stern sollten in simulierter IMC geflogen werden und dürfen bei Tageslicht stattfinden. IMC (instrument meteorological conditions) sind Wetterbedingungen unterhalb der VMC-Mindestwerte.

ÜbungInhalt
1Grundmanöver allein nach Instrumenten, Übergang zum Instrumentenflug, Abfangen aus ungewöhnlichen Fluglagen (mit Stern)
2Funknavigationshilfen im Instrumentenflug (mit Stern)
3Radarunterstützung (mit Stern)
4Start, Platzrunde, Anflug und Landung bei Nacht, mit oder ohne optische Anflughilfen
5Notverfahren bei Nacht, etwa simulierter Triebwerksausfall und Ausfall der Beleuchtung
6Alleinflug: Platzrunden bei Nacht
7Überlandflug bei Nacht mit Lehrer, wahlweise auch beaufsichtigt allein

Farbsicherheit als medizinische Voraussetzung

Wird eine Nachtflugberechtigung zu einer PPL hinzugefügt, muss der Lizenzinhaber farbsicher sein. Farbsicher (colour safe) heißt: Du kannst die in der Luftnavigation verwendeten Farben leicht unterscheiden und farbige Luftfahrtfeuer richtig erkennen. Für die PPL ist mindestens ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 nötig. Wer die Farben nicht zufriedenstellend wahrnimmt, darf die Rechte der Lizenz nur am Tag ausüben.

Flugregeln bei Nacht nach SERA.5005(c)

SERA lässt Sichtflüge bei Nacht zu, wenn die zuständige Behörde das vorschreibt. Dann gelten unter anderem diese Bedingungen:

  • Verlässt du die Umgebung eines Flugplatzes, musst du einen Flugplan aufgeben.
  • Du musst Sprechfunkverbindung auf dem zuständigen ATS-Kanal herstellen und halten, wenn einer verfügbar ist.
  • Die VMC-Mindestwerte aus Tabelle S5-1 gelten, aber die Wolkenuntergrenze (ceiling) darf nicht unter 450 m (1.500 ft) liegen, und die Erleichterungen der Tabelle für verringerte Flugsicht gelten nicht.
  • In den Luftraumklassen B, C, D, E, F und G musst du bis 900 m (3.000 ft) AMSL oder 300 m (1.000 ft) über Gelände, je nachdem, was höher ist, durchgehend Sicht zur Erdoberfläche halten.
  • Außer für Start und Landung oder mit besonderer Genehmigung fliegst du nicht unter der Mindestflughöhe des überflogenen Staates. Gibt es keine, bleibst du über hohem Gelände und in Bergregionen mindestens 600 m (2.000 ft), sonst mindestens 300 m (1.000 ft) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8 km um die geschätzte Position.

Quellen

  1. 1. Commission Regulation (EU) No 1178/2011 (Aircrew), consolidated version of 30.04.2026 (EUR-Lex, Artikel 2 (ATO, DTO); Anhang I (Part-FCL): FCL.010, FCL.810(a); Anhang IV (Part-MED): MED.A.010, MED.A.030, MED.B.075, abgerufen am 3. November 2026)
  2. 2. Easy Access Rules for Aircrew (Regulation (EU) No 1178/2011), Revision October 2026 (EASA, AMC1 FCL.810(a), GM1 FCL.810, GM1 ARA.FCL.200, abgerufen am 3. November 2026)
  3. 3. Commission Implementing Regulation (EU) No 923/2012 (SERA), consolidated version of 01.05.2025 (EUR-Lex, Artikel 2 Nr. 50, 97, 142; SERA.5005(c), abgerufen am 3. November 2026)

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