Luftraumklassen für VFR-Piloten
Stand: Quellen geprüft am 3. November 2026
Kurz gesagt
In Klasse A ist VFR nicht erlaubt, in B, C und D brauchst du für einen VFR-Flug eine ATC-Freigabe und Funkkontakt. In E, F und G brauchst du als VFR-Flug keine Freigabe, und die Luftraumklasse verlangt keinen Funk; Pflicht wird er in einer Radio Mandatory Zone (RMZ) oder in Gebieten, die die Behörde dafür festlegt. In C bis G gilt unterhalb von 10.000 ft AMSL eine Geschwindigkeitsgrenze von 250 kt IAS.
Die Luftraumklasse bestimmt, ob du dort VFR fliegen darfst, welche Freigabe und welchen Funk du brauchst und welchen Flugverkehrsdienst du erhältst. Welche Klasse in welchem Luftraum gilt, legt der jeweilige Mitgliedstaat fest.
Die Luftraumklassen A bis G im Überblick
In Klasse A sind nur IFR-Flüge erlaubt. Was dich in B bis G erwartet, zeigt die Tabelle.
| Klasse | VFR erlaubt | Freigabe | Funk | Staffelung für VFR-Flüge |
|---|---|---|---|---|
| A | nein | entfällt | entfällt | entfällt |
| B | ja | ja | ja | gegen alle Flüge |
| C | ja | ja | ja | gegen IFR-Flüge |
| D | ja | ja | ja | keine |
| E | ja | nein | nein, außer in einer RMZ | keine |
| F | ja | nein | nein, außer in einer RMZ | keine |
| G | ja | nein | nein, außer in einer RMZ | keine |
Die ATC-Freigabe ist die Erlaubnis, unter den Bedingungen weiterzufliegen, die eine ATC-Stelle festlegt. Staffelung heißt: ATC hält Flüge senkrecht durch verschiedene Flughöhen oder waagerecht durch Abstand oder getrennte Strecken und Gebiete auseinander. RMZ steht für Radio Mandatory Zone und wird weiter unten erklärt.
Klassen B, C und D: Freigabe und Funk sind Pflicht
In B, C und D unterliegt jeder Flug einer ATC-Freigabe, und durchgehender Sprechfunk ist für alle Flüge Pflicht. Alle VFR-Flüge dort erhalten Flugverkehrskontrolldienst.
- B: ATC staffelt alle Flüge gegeneinander.
- C: ATC staffelt dich als VFR-Flug gegen IFR-Flüge. Über anderen VFR-Verkehr bekommst du Verkehrsinformationen, auf Anfrage auch Ausweichempfehlungen.
- D: Für VFR-Flüge gibt es keine Staffelung. Du bekommst Verkehrsinformationen über alle anderen Flüge, auf Anfrage auch Ausweichempfehlungen.
Eine Verkehrsinformation weist dich auf anderen bekannten oder beobachteten Verkehr hin, der in der Nähe deiner Position oder geplanten Flugstrecke sein kann. Eine Ausweichempfehlung nennt dir Manöver, mit denen du einen Zusammenstoß vermeiden kannst. Verantwortlich für die Kollisionsvermeidung bleibst du als Pilot in Command (PIC). In jeder Klasse ist Wachsamkeit wichtig, um mögliche Kollisionen zu erkennen.
Klassen E, F und G: keine Freigabe für VFR
- E: Als VFR-Flug brauchst du keine Freigabe und, außer in einer RMZ, keinen Funk. Du bekommst Verkehrsinformationen, soweit praktikabel.
- F und G: Als VFR-Flug brauchst du keine Freigabe und, außer in einer RMZ, keinen Funk. Du erhältst Fluginformationsdienst auf Anfrage, also Rat und Informationen für einen sicheren und effizienten Flug.
Die Luftraumklasse allein verlangt hier keinen Funk. Pflicht wird er in einer Radio Mandatory Zone (RMZ) und in Gebieten oder auf Strecken, die die zuständige Behörde dafür festlegt: Dort hältst du als VFR-Flug durchgehend Hörbereitschaft und meldest bei Bedarf deine Position (SERA.5005(i)). Die RMZ ist ein Luftraum festgelegter Abmessungen, in dem Mitführen und Betrieb von Funkgeräten Pflicht sind. Legt die zuständige Behörde einen Teil der Klassen E, F oder G als RMZ fest, musst du als VFR-Flug die Frequenz durchgehend mithören und bei Bedarf Funkverbindung herstellen, sofern der Flugsicherungsdienstleister (ANSP) für diesen Luftraum keine abweichenden Regeln vorgibt.
Vor dem Einflug musst du einen Erstanruf machen, mit dem Namen der gerufenen Station, deinem Rufzeichen, dem Luftfahrzeugmuster, der Position, der Höhe, deinen Absichten und weiteren Angaben, die die Behörde vorschreibt. Jede RMZ muss im AIP veröffentlicht sein. Klasse E darf nicht für Kontrollzonen verwendet werden. Eine Kontrollzone ist kontrollierter Luftraum von der Erdoberfläche bis zu einer festgelegten Obergrenze.
Die Geschwindigkeitsgrenze von 250 kt IAS
Für VFR-Flüge in den Klassen C, D, E, F und G gilt unterhalb von 10.000 ft AMSL (über dem mittleren Meeresspiegel) eine Höchstgeschwindigkeit von 250 kt IAS (indicated airspeed, angezeigte Fluggeschwindigkeit). Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für Luftfahrzeugmuster genehmigen, die diese Geschwindigkeit aus technischen oder Sicherheitsgründen nicht halten können. Die Grenze soll helfen, Flüge zu sehen, die nicht gestaffelt sind. Liegt die Übergangshöhe unter 10.000 ft AMSL, sollte FL 100 an die Stelle von 10.000 ft treten.
Weitere Besonderheiten
- Der gesamte Luftraum über FL 195 ist Klasse C.
- Liegt ein Luftraum direkt über einem anderen, sollen auf der gemeinsamen Höhe die Anforderungen und Dienste der weniger strengen Klasse gelten.
- Die Einführung der Klasse F gilt nach SERA als vorübergehende Maßnahme, bis sie durch eine andere Klassifizierung ersetzt werden kann.
Quellen
- 1. Commission Implementing Regulation (EU) No 923/2012 (SERA), consolidated version of 01.05.2025 (EUR-Lex, Artikel 2, SERA.3201, SERA.6001, SERA.6005, SERA.8001, SERA.8005, Anlage 4, abgerufen am 3. November 2026)
- 2. Easy Access Rules for Standardised European Rules of the Air (SERA), revision August 2025 (EASA, GM1 SERA.3201, AMC1 SERA.6001, GM1 SERA.6001, Anlage 4 mit GM1, abgerufen am 3. November 2026)
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