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VFR-Mindestwerte: Flugsicht und Wolkenabstand

Stand: Quellen geprüft am 3. November 2026

Kurz gesagt

Im Sichtflug brauchst du ab 10.000 ft AMSL aufwärts mindestens 8 km Flugsicht, darunter mindestens 5 km, und du hältst seitlich 1.500 m und nach oben und unten 1.000 ft Abstand von Wolken. Tief unten in den Klassen F und G, bis 3.000 ft AMSL oder 1.000 ft über Grund (der höhere Wert gilt), reicht es, frei von Wolken zu bleiben und den Boden zu sehen.

SERA legt die Mindestwerte für Sichtflugwetter (VMC, visual meteorological conditions) in der Tabelle S5-1 fest. Außer als Sonder-VFR musst du VFR-Flüge mit mindestens diesen Werten für Flugsicht und Abstand von Wolken fliegen. Flugsicht (flight visibility) ist die Sicht nach vorn aus dem Cockpit während des Fluges.

Die Tabelle S5-1

HöhenbandLuftraumklassenFlugsichtAbstand von Wolken
ab 10.000 ft AMSLA (nur zur Orientierung), B, C, D, E, F, G8 km1.500 m horizontal, 1.000 ft vertikal
unter 10.000 ft AMSL und über 3.000 ft AMSL oder über 1.000 ft über Grund, je nachdem was höher istA (nur zur Orientierung), B, C, D, E, F, G5 km1.500 m horizontal, 1.000 ft vertikal
bis 3.000 ft AMSL oder 1.000 ft über Grund, je nachdem was höher istA (nur zur Orientierung), B, C, D, E5 km1.500 m horizontal, 1.000 ft vertikal
wie obenF, G5 kmfrei von Wolken und mit Erdsicht

Die Werte für Klasse A stehen nur zur Orientierung in der Tabelle. Sie bedeuten nicht, dass VFR in Klasse A erlaubt wäre.

So liest du die Tabelle

Der höhere Wert entscheidet

Die Grenze zum untersten Band liegt bei 3.000 ft AMSL oder 1.000 ft über Grund, je nachdem, was höher ist. Liegt das Gelände höher als 2.000 ft AMSL, ist 1.000 ft über Grund der höhere Wert.

Übergangshöhe unter 10.000 ft

Die Übergangshöhe ist die Höhe, bis zu der die vertikale Lage eines Luftfahrzeugs nach Höhen geführt wird. Liegt sie unter 10.000 ft AMSL, gilt FL 100 anstelle von 10.000 ft.

Weniger Flugsicht in F und G

Wenn die zuständige Behörde es vorschreibt, darf die Flugsicht im untersten Band der Klassen F und G unter 5 km sinken, aber nicht unter 1.500 m: bei höchstens 140 kt IAS oder dort, wo Begegnungen mit anderem Verkehr normalerweise selten sind. Ebenso kann die Behörde Hubschraubern erlauben, mit weniger als 1.500 m, aber nicht unter 800 m Flugsicht zu fliegen, wenn sie so langsam fliegen, dass sie anderen Verkehr und Hindernisse rechtzeitig sehen.

Weitere Mindestwerte

Wetter am Flugplatz in der Kontrollzone

In einer Kontrollzone darfst du ohne Freigabe der Flugverkehrskontrolle weder starten noch landen noch in die Flugplatzverkehrszone oder die Platzrunde einfliegen, wenn die gemeldete Hauptwolkenuntergrenze unter 1.500 ft oder die Bodensicht unter 5 km liegt. Die Hauptwolkenuntergrenze (ceiling) ist die Höhe der Untergrenze der untersten Wolkenschicht über Grund oder Wasser, die unter 20.000 ft liegt und mehr als den halben Himmel bedeckt. Die Bodensicht (ground visibility) ist die Sicht am Flugplatz, gemeldet von einem anerkannten Beobachter oder von automatischen Systemen.

Sonder-VFR

Bei Wetter unter den VMC-Werten kann die Flugverkehrskontrolle einem VFR-Flug in einer Kontrollzone eine Sonder-VFR-Freigabe (special VFR) erteilen. Du fliegst dann frei von Wolken und mit Erdsicht, mit mindestens 1.500 m Flugsicht (Hubschrauber mindestens 800 m) und mit höchstens 140 kt IAS. Sonder-VFR darf nur am Tag stattfinden, außer die zuständige Behörde erlaubt etwas anderes. Liegt am Flugplatz die gemeldete Bodensicht unter 1.500 m (Hubschrauber 800 m) oder die Wolkenuntergrenze unter 600 ft, erteilt ATC keine Sonder-VFR-Freigabe für Start, Landung oder Platzrunde.

Mindesthöhen sind etwas anderes

Über dicht besiedelten Gebieten von Städten, Ortschaften oder Siedlungen und über Menschenansammlungen im Freien darfst du nicht niedriger fliegen als 1.000 ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 m. Anderswo gilt eine Mindesthöhe von 500 ft über Grund, Wasser oder dem höchsten Hindernis im Umkreis von 150 m. Ausnahmen gelten, soweit es für Start oder Landung nötig ist, oder mit Erlaubnis der Behörde.

Das steht im EASA-Lehrplan

Der EASA-Lehrplan für die PPL(A)-Theorie führt im Fach Luftrecht unter „Annex 2: Rules of the air“ die allgemeinen Regeln und die Sichtflugregeln (visual flight rules) auf.

Quellen

  1. 1. Commission Implementing Regulation (EU) No 923/2012 (SERA), consolidated version of 01.05.2025 (EUR-Lex, Artikel 2, SERA.5001 mit Tabelle S5-1, SERA.5005, SERA.5010, abgerufen am 3. November 2026)
  2. 2. Easy Access Rules for Aircrew (Regulation (EU) No 1178/2011), Revision October 2026 (EASA, AMC1 FCL.210; FCL.215 (Theoriekatalog PPL), Fach 1 Air Law and ATC Procedures, abgerufen am 3. November 2026)

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